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18.01.2010, 10:34 von truckadmin
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Bußgeld

Bußgeld

Zu schnell ist es passiert: Zeitdruck - Geschwindigkeitsüberschreitung – Blitzer – Bußgeldbescheid. Manchen Ärger kann man sich durch Vorabinformation ersparen.

Entnehmen Sie deshalb der folgenden Übersicht die wichtigsten, für Fernfahrer relevanten, Strafen für Ordnungswidrigkeiten und Links zu ausführlichen Informationsseiten.

Gesetzesgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), vom 13. November 2001, zusammen mit den  Änderungen vom 5. Januar 2009. Sie regelt Verwarnung, Geldbußen und Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot. Drastisch verschärft wurden in der Ergänzung die Bußgelder für unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße und Bußgelder wegen zu geringen Abstands. 

 

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

bis 15 km/ h: für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

  • innerorts 80 € und ein Punkt in Flensburg
  • außerorts 70 € und ein Punkt in Flensburg

16 bis 20 Km/h

  • innerorts 80 € und ein Punkt in Flensburg
  • außerorts 70 € und ein Punkt in Flensburg

 21 bis 25 Km/h

  • innerorts 95 € und ein Punkt in Flensburg
  • außerorts 80 € und ein Punkt in Flensburg

26 bis 30 Km/h

  • innerorts 140 € und 3 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • außerorts 95 € und 3 Punkte in Flensburg

Ferner gilt für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen:

bis 15 km/ h für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt

  • innerorts 160 €  und ein Punkt in Flensburg
  • außerorts 120 € und ein Punkt in Flensburg

16 bis 20 Km/h

  • innerorts 160 € und ein Punkt in Flensburg
  • außerorts 120 € und ein Punkt in Flensburg

21 bis 25 Km/h

  • innerorts 200 € und zwei Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • außerorts 100 € und zwei Punkte in Flensburg

 

2. Vorfahrt

  • als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren: 10 €
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert: 25 €
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet: 100 € und drei Punkte in Flensburg

 

3. Ladungssicherung

Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert:

  • bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen     50 € und und ein Punkt in Flensburg
  • mit Gefährdung                                           75 € und drei Punkte in Flensburg

 

4. Sonntagsfahrverbot

  • Sie sind verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren: 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Sie haben als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen: 380 Euro und ein Punkt in Flensburg.

 

5. Elefantenrennen = Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit

  • 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg

Die Neuregelung im Bußgeldkatalog enthält keine genaue Angabe zu einer Mindestdifferenzgeschwindigkeit. Gerichte sahen jedoch in der Vergangenheit das Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Lastzuges durch ein Fahrzeug, das nur 10 km/h schneller fährt, als unzulässig an.

 

6. Lenkzeitverstoß

Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten sieht das Bundesministerium im Arbeitszeitgesetz Strafen für Fahrer bis zu 5.000 Euro und für Unternehmen bis zu 15.000 Euro Bußgeld vor.  

 

Weitere, ausführliche Bußgeldinformationen finden Sie auf diesen Seiten im Netz:

Bußgeldkatalog des Bundesministeriums der Justiz

Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV

11.12.2009, 10:06 von truckadmin | 1459 Aufrufe

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