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Truckerwissen kompakt - Lenkzeiten

Lenkzeiten

Brummifahrer saß 16 Stunden ununterbrochen hinter dem Lenkrad“ - Schlagzeilen dieser Art kommen leider häufig in den Medien vor und immer wieder stellt die Polizei nach Autobahnunfällen schwere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest.

Sowohl Fahrer als auch Auftraggeber sollten deshalb über die aktuellen Gesetze informiert sein. Lesen Sie hier eine kurze Zusammenfassung:

Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 darf die tägliche Trucker-Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Maximal zwei Mal pro Woche sind 10 Stunden drin, wobei sich insgesamt höchstens 56 Stunden für die komplette Woche ansammeln dürfen. Die Gesamtlenkzeit zweier aufeinander folgender Wochen darf nicht mehr als 90 Stunden betragen.

Das Einlegen einer Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten ist nach 4,5 Stunden hinterm Steuer vorgeschrieben. Diese dreiviertel Stunde kann in einen Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten aufgeteilt werden.

Zu den Ruhezeiten schreibt das Gesetz vor, dass Berufskraftfahrer eine tägliche Pause von insgesamt mindestens 11 Stunden einhalten müssen, wobei diese Zeit auch in zwei Teilen genommen werden kann: im ersten Teil eine ununterbrochene Pause von mindestens 3 Stunden und im zweiten Teil mindestens 9 Stunden Ruhezeit am Stück – im Falle der Aufteilung also mindestens 12 Stunden insgesamt.

Binnen zweier aufeinander folgender Wochen sind zwei Ruhezeiten, das heißt mindestens 2 mal 45 Stunden Freizeit, vorgeschrieben. Alternativ kann eine volle Ruhezeit plus eine verkürzte Ruhezeit (die mindestens 24 Stunden am Stück lang sein muss) genommen werden. Die verkürzte Ruhezeit ist dann jedoch innerhalb von 3 Wochen auszugleichen.

Zusätzlich zu diesen Vorschriften sieht das Gesetz noch eine Reihe von Ausnahmen und weitere verkürzte Ruhezeiten vor. Ferner ist das Arbeitszeitgesetz, welches die zulässigen Höchstarbeitszeiten regelt und Sonderbestimmungen zu Bereitschaftsdiensten enthält, zu beachten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Bundesamt für Güterverkehr und Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen harte Geldstrafen.

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30.11.2009, 15:38 von truckadmin | 1086 Aufrufe

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